Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall
Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche
Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die gerade bei Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so geparkt werden,
dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge freigehalten wird. Auch Hydranten an Straßen- und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für
Löschwasser darstellen. Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät
zurückgelegt werden. Solche Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden. Auch wenn man neugierig ist, sollte
man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man
hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch. |
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